1) Einleitung
Der Mieter erklärt sich bereit die Immobilie ausschließlich für vorübergehende und touristische Zwecke gemäß
Artikel 1, Absatz 2, Buchstabe c des italienischen Gesetzes Nr. 431/98 zu verwenden. Zudem versichert der Mieter
die Immobilie weder zu Studien- noch zu Arbeitszwecken zu nutzen. Der vorliegende Mietvertrag unterliegt folglich
nicht der Bestimmung zum gesetzlich festgesetzten Mietpreis gemäß Artikel 26, Buchstabe a des italienischen
Gesetzes Nr. 392 / 1978.
2) Aufenthaltsbedingungen
Der Aufenthalt, auch wenn nur vorübergehend, von mehr als der im Mietvertrag angegeben Personenanzahl ist nicht
erlaubt und führt zur sofortigen Kündigung des Vertrags gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches
sowie zur Verpflichtung ein Bußgeld in Höhe des im Artikel 1382 des italienischen Zivilgesetzbuches festgelegten
Betrages an die Agentur, die im Namen des Eigentümers handelt, zu entrichten. In diesem Zusammenhang zählen
Kinder wie Erwachsene. Haustiere sind nur in Abstimmung mit der Agentur sowie unter Einhaltung der Hausordnung
der jeweiligen Immobilie erlaubt. Alle Gäste sind verpflichtet den Regeln der Hausordnungen nachzukommen.
Sollte der Gast, nach telefonischer Buchung, mit der Unterkunft nicht zufrieden sein, übernimmt die Agentur keine
Haftung gegenüber Schadensansprüchen. Die Untermietung und/oder Wechsel und/oder Ablöse des Appartements zwischen
den Mietern und anderen Personen ist verboten.
Minderjährige können nur in Begleitung eines Erwachsenen mit einer Vollmacht der Eltern oder Erziehungsberechtigten und
einer Kopie des Dokuments ohne Eltern bleiben.
die Wohnung steht nicht für Partys, Junggesellenabschiede und verschiedene Feiern zur Verfügung.
3) Verantwortung der Agentur
Die Agentur handelt nur als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Eigentümer des Apartments und übernimmt daher keinerlei Haftung.
Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass die Agentur nicht auf Schadensersatzforderungen für Schäden und / oder Fehlfunktionen
in den Eigentumswohnungsteilen reagiert, wie zum Beispiel:
Störung / Schließung von Aufzügen und Tore, Schwimmbädern
Beschädigung / Diebstahl auf den der Mietwohnung zugewiesenen Parkplätzen, plötzlicher Ausfall der elektrischen Energie.
4) Buchung
Die Buchung versteht sich ausschließlich nach Erhalt der Bestätigungsanzahlung als entgültig bestätigt.
5) Bezahlung
Die Bestätigungsanzahlung von 30% des Mietpreises ist direkt an die Agentur zu entrichten. Nach Ankunft und Entgegennahme des
Apartments wird die Anzahlung gemäß Artikel 1385 des italienischen Zivilgesetzbuches mit der Miete verrechnet.
Erst nach vollständiger Bezahlung der Miete und eventuell anfallender Zusatzkosten kann die Schlüsselübergabe erfolgen.
6) Ankunft
Die Anreise muss am vereinbarten Tag zwischen 16.00 Uhr und 19.30 Uhr erfolgen.
7) Kaution
Der Mieter verpflichtet sich das Apartment sowie alle darin enthaltenen Haushaltsgeräte (Geschirr, Kühlschrank, Matratzen, usw.)
mit größter Sorgfalt zu benutzen. Eventuelle Beschädigungen müssen erstattet werden. Dafür hinterlegt der Mieter nach Ankunft
eine Kaution in Höhe von 100,- € / 200,- €, die nach Begehung des Apartments am Ende des Aufenthalts zurückerstattet wird.
Eventuelle Schäden werden nach der Reparatur mit der Kaution verrechnet.
Der Verlust der Schlüssel der Wohnung / des Safes ist mit Kosten verbunden, die von der geleisteten Kaution abgezogen werden.
8) Abreise
Das Apartment muss am vereinbarten Tag bis 10 Uhr geräumt werden. Die Übergabe muss während der Geschäftszeiten erfolgen,
damit das Personal das Apartment auf Zustand und Sauberkeit überprüfen kann. Die Wohnung muss in einem einwandfreien Zustand übergeben
werden, d.h. frei von Müll, die Innenseiten der Regale gereinigt, die Böden gewischt, das Geschirr gewaschen sowie der Kühlschrank
leer und abgetaut.
9) Stornierung
Bei Stornierung der Buchung aus jeglichem Grund wird die Bestätigungsanzahlung nicht zurückerstattet. Im Fall einer früheren Abreise des
Kunden, ist die Agentur nicht verpflichtet die bereits bezahlte Miete sowie bereits entrichtete Nebenkosten zu erstatten.
10) Einrichtung
Alle Wohnungen sind vollständig eingerichtet und mit Geschirr gemäß der Anzahl der vorhandenen Betten ausgestattet.
Es ist die Aufgabe der Agentur während der Geschäftszeiten den Gaslieferanten mit der Befüllung der Behälter zu beauftragen.
Der Mieter verpflichtet sich, alle eventuellen Mängel an der Immobilie und an Möbeln innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt
der Schlüssel der Agentur mitzuteilen. Für nicht mitgeteilte Mängel kann der Mieter haftbar gemacht werden.
Die Agentur ist nicht verantwortlich für das plötzliche abschalten von Strom / Wasser / Gas
Das Grillen ist nur mit Genehmigung der Agentur und unter Berücksichtigung der Vorschriften erlaubt.
Es ist verboten, die Möbel der Wohnung zu verschieben.
11) Schwimmbad
Die Öffnung des Schwimmbades wird von den Eigentümern entschieden. Im Allgemeinen erfolgt die Öffnung in der ersten Woche des Monats Juni.
Die Agentur ist nicht verantwortlich für die Störung oder Schließung der Sanitäranlagen der Schwimmbäder.
12) Strand
Am Strand stehen pro Wohnung ein Sonnenschirm und zwei Liegestühle je nach Wetterbedingung zur Verfügung. Die Lage der Liegestühle sowie
die Ausstattung wird vom Strand-Konsortium bestimmt.
13) Datenschutz
Gemäß italienischem Gesetz Nr. 196/2003 und den jeweiligen Änderungen zum Schutz von personenbezogenen Daten informieren wir Sie, dass
Ihre persönlichen Daten von der Agentur vertraulich behandelt werden.
*Verarbeitung der hier angegebenen personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes 196/2003 zum
Schutz der Privatsphäre und der EU-Verordnung 679/2016 - Datenschutz-Grundverordnung ("RGPD") und nachfolgenden Änderungen erfolgt.
Die Parteien genehmigen den Versand von informativen / kommerziellen E-Mails
14) Salvatorische Klausel
Streitigkeiten infolge von Vertragsbestandteilen, die sich als unwirksam oder undurchführbar erweisen, werden einvernehmlich gelöst.
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